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Was tun im Sterbefall? Die wenigsten Menschen in unserem Land machen sich Gedanken darüber, was im Fall des Todes eines Familienmitglieds geschehen muss, bevor ein solcher Trauerfall eintritt. Deshalb kommt dann oft zum Schock und der Trauer auch die hektische Frage: Was muss ich denn jetzt alles noch erledigen? Welche Behördengänge sind nötig, und wer muss informiert werden? Zunächst eine Bitte: Versuchen Sie, Ruhe zu bewahren, auch wenn Sie sich wie von innen nach außen gekehrt vorkommen. In den allermeisten Fällen kommt es jetzt nicht darauf an, alles sofort und binnen einer halben Stunde zu erledigen. Sprechen Sie lieber ein Gebet, als sofort zum Telefon zu stürzen. Und wenn sie den Pfarrer – besonders sonntags nachmittags oder montags - nicht gleich erreichen können, bedenken Sie bitte, dass auch die Familie im Pfarrhaus gelegentlich etwas Ruhe und Freizeit braucht. Wenn auf dem Anrufbeantworter oder im Informationsblatt keine Vertretung genannt ist, werden Sie spätestens nach wenigen Stunden Ihren Pfarrer/Ihre Pfarrerin sprechen können.
Läuten In unserer Kirchengemeinde ist es üblich, am Todestag oder am Tag darauf abends um 18.00 Uhr die Totenglocke der Stiftskirche zu läuten. Wenn Sie sicher gehen wollen, dass das auch in Ihrem Trauerfall geschieht, wenden Sie sich bitte direkt an die Küsterin, Frau Monika Ferger, Tel. 3371.
Organisation Die Bestattungsunternehmen im Einzugsgebiet unserer Gemeinde sind darauf eingestellt, alle mögliche Hilfestellung anzubieten, was Behördengänge und Organisatorisches betrifft. Auf Wunsch wird auch der Kontakt zum Pfarramt hergestellt. Bitte wenden Sie sich an das Unternehmen ihres Vertrauens.
Wann kann eine Beerdigung stattfinden? Laut Gesetz muss zwischen dem Zeitpunkt des Todes und der Beisetzung mindestens eine Zeit von 48 Stunden verstreichen. In Abhängigkeit von dieser Frist und in Abstimmung mit dem Bestattungsinstitut, dem Standesamt, den örtlichen Behörden (Bürgermeister oder Stadtverwaltung) und dem Pfarrer kann dann der Termin für die Beerdigung oder die Trauerfeier (im Fall einer Feuerbestattung) festgelegt werden. In aller Regel finden sonntags keine Beerdigungen statt.
Trauerfeier und Urnenbeisetzung Planen Sie eine Urnenbeisetzung mit gleichzeitiger Trauerfeier, bedenken Sie bitte, dass mehrere Wochen bis zur Trauerfeier vergehen können. Deshalb können wir in der Regel zu dieser Form nicht raten, denn es bedeutet, dass wochenlang nach dem Sterben nichts geschieht und Sie sich wie in einem Schwebezustand befinden. Deshalb raten wir zur Trennung von Trauerfeier und Feier der Urnenbeisetzung, da es die Zeit bis zur Beisetzung in einzelne Schritte aufteilt.
Der Beerdigungskaffee Es ist bei uns ein guter Brauch, nach der Trauerfeier sich zum Beerdigungskaffee zusammenzufinden. Er gibt Raum für Erinnerung und Gespräch, Gemeinschaft, lässt Verbundenheit spüren und deutet auch an, dass das Leben weitergeht
Fürbitte im Gottesdienst Am Sonntag nach der Beerdigung werden in unserer Gemeinde die Verstorbenen und ihre Angehörigen in das Fürbittgebet der Gemeinde mit eingeschlossen (das so genannte „Aufrufen“). In Ausnahmefällen (etwa dass an dem betreffenden Sonntag Konfirmationen stattfinden, oder ein Gottesdienst im Festzelt anlässlich einer Kirmes) kann die Fürbitte auch auf einen der folgenden Sonntage verschoben werden.
Kinder und Beerdigung Es gibt die Befürchtung, Kinder könnten von dem Kontakt mit dem Toten, von der Beerdigung und der Trauer der Erwachsenen überfordert sein. Gleichzeitig gilt es zu bedenken, dass der Tod eines nahen Menschen vor den Kindern nicht verheimlicht werden kann. Sie spüren die Verunsicherung, Trauer, Angst der Erwachsenen, haben daran Teil und benötigen auch der Ausdrucksformen ihrer Trauer. Deshalb erscheint es uns sinnvoll, auch die Kinder weitgehend am Trauerprozess zu beteiligen, sie die Verstorbenen sehen zu lassen, auch sie an der Beerdigung teilnehmen zu lassen. In der Regel hilft ihnen dies durch das Eingebundensein in den familiären Kreis der Trauernden. Hilfreich ist auch, Kinder zu eigenem Ausdruck anzuregen: ein Bild von dem Verstorbenen zu malen, ein Bild von sich selbst für die Verstorbene malen zu lassen oder etwas, zu gestalten, was das Kind mit ins Grab geben möchte.
Der Gottesdienst zur Bestattung findet in der Kirchengemeinde Gemünden normalerweise nach folgender Ordnung statt:
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Bei einer Trauerfeier vor einer Feuerbestattung entfällt natürlich der Gang zum Grab und die Beisetzung. Statt dessen folgt dann nach Abschied und Gebet die Aussegnung, mit anschließender Lesung, dem Vaterunser und dem Segen.
Nachrufe Oft reden bei einer Beerdigung auch noch andere Personen als der Pfarrer, etwa Vereinsvorsitzende oder auch ein Bürgermeister. Bisher fanden diese Nachrufe nach Beendigung des Gottesdienstes am Grab statt und wurden oft – gerade bei schlechtem Wetter – kaum verstanden. In der letzten Zeit haben wir auch gute Erfahrungen damit gemacht, den Nachrufen in der Trauerhalle, bzw. in der Kirche einen Ort einzuräumen. Die Redner sollten dabei allerdings darauf achten, dass ihre Äußerungen nicht im Widerspruch zum Geist des Gottesdienstes stehen, in den ihre Nachrufe dann eingebettet sind. |
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