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Gottesdienst am Sonntagmorgen


Der sonntägliche Gottesdienst
"Wo zwei oder drei versammelt sind in meinem Namen, da bin ich mitten unter ihnen" (Mt 18,20). Im Vertrauen auf diese Verheißung Jesu versammelt sich die Gemeinde zum Gottesdienst am Sonntag als dem Gedächtnistag der Auferstehung Christi.



Die Gemeinde hört auf den Zuspruch und Anspruch des Wortes Gottes. Mit ihren Gesängen lobt sie Gott und ruft zu ihm in ihren Gebeten. Sie bekennt ihren Glauben. Sie bittet Gott für alle Menschen und für die Nöte in Kirche und Welt. In der Feier des Heiligen Abendmahls erfährt sie die Gemeinschaft mit Christus und untereinander. Mit dem Segen Gottes lässt sie sich in den Alltag senden.
Der Gottesdienst ist Sache der ganzen Gemeinde. Er gibt den verschiedenen Gaben der Gemeindeglieder Raum und hält sich offen für Erfahrungen und Ausdrucksformen unserer Zeit. Chorgesang und andere Kirchenmusik erwecken festliche Freude; Werke der bildenden Kunst geben dem Gottesdienstraum ein besonderes Gepräge. Die in einer langen Geschichte gewachsene Gottesdienstordnung ("Liturgie") ist ein Zeichen ökumenischer Gemeinschaft, da sie dem Gottesdienst der meisten christlichen Kirchen zugrunde liegt.

Gottesdienstzeiten
Der sonntägliche Hauptgottesdienst in der Stiftskirche findet in der Regel um 10.00 Uhr statt, normalerweise wenigstens einmal im Monat mit der Feier des Heiligen Abendmahls. Gelegentlich und in unregelmäßigen Abständen wird der Gottesdienst auf den Samstagabend verlegt. Sehen sie dazu die Rubrik „Aktuelles“ und die Veröffentlichungen in unserem Gemeindebrief und im „Wäller Wochenspiegel“.

Kassettendienst
Gemeindeglieder, die aus gesundheitlichen Gründen nicht am Gottesdienst teilnehmen wollen, haben die Möglichkeit, sich den am Sonntag auf Audiocassette mitgeschnittenen Gottesdienst bringen zu lassen und zu Hause mitzuverfolgen. Wenn Sie diesen Service in Anspruch nehmen möchten, wenden Sie sich bitte an das Pfarramt.

Die Feier des Heiligen Abendmahls
Mindestens einmal im Monat feiern wir einen Abendmahlsgottesdienst. Während am Wortgottesdienst jedermann teilnehmen kann, setzt die Teilnahme am Abendmahl in der Regel die Taufe und die Mitgliedschaft in der Evangelischen Kirche voraus. Die Lebensordnung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau führt dazu allerdings weiter aus:
„Da Christus selbst Gastgeber ist und zu seinem Mahl einlädt, können auch Angehörige anderer christlicher Konfessionen am Abendmahl in der evangelischen Kirche teilnehmen. Kinder sollen entsprechend ihrem Alter auf die Teilnahme am Abendmahl vorbereitet werden. … In der Regel sollen die Kinder das Grundschulalter erreicht haben.“
Nach einem Beschluss des Kirchenvorstands ersetzt in der Abendmahlsfeier in der Stiftskirche Traubensaft den Wein.


Gottesdienste und Veranstaltungen

Gottesdienste und Veranstaltungen Februar / März [36 KB] (pdf)

Informationen für Februar / März [29 KB] (pdf)

Freud und Leid bis Dezember 2003 [19 KB]